Tattoo Studio

Don`t think black and withe

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom time for ink Tattoostudio Vomp

Minderjährige zw. 16 und 18 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (mit Ausweis) tätowiert.

Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung von 10%bis 50%, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Termine können spätestens bis einen Werktag  vor Termin verschoben werden, damit wir den Termin neu belegen können. Geschieht dies nicht behalten wir die Anzahlung ein. Bei Terminabsagen ohne triftigen Grund wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.

Wir tätowieren keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss.
Vor dem tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.

Das Tattoo Studio kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.

Das Tattoo Studio ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die (der) mit in das Tattoo Studio gebracht wurden (wurde).
Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. Neurodermitis, HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.).

Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive.
Wir tätowieren nach euren Vorlagen oder ändern jegliche Motive nach euren Wünschen, selbstverständlich entwerfen wir natürlich auch für euch individuell angefertigte Motive.
Selbstgezeichnete Tätowiervorlagen sind Eigentum von time for ink Vomp und dürfen nur nach Absprache mit dem Tattoo Studio weiter verwendet oder mitgenommen werden.

Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung und kann vorher nicht genau festgelegt werden. Die Erstellung des gewünschten Tattoo Motives ist inklusive, solange sie im vertretbaren zeitlichen Rahmen liegt. Genaueres dazu legt der jeweilige Tätowierer fest und spricht es mit seinem Kunden ab.
Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen. Nachstichtermine sind innerhalb von drei Monaten wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen. Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 3 Wochen dem Tätowierer zu zeigen

Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.Wir verwenden nur sterile Einwegprodukte zum tätowieren, alle Räumlichkeiten werden täglich desinfiziert, bzw. nach jeder Benutzung die Eingriffsräume.

Wir informieren euch ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos . Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach dem tätowieren ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung.

Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme durch z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, etc.
Das Tattoo Studio hat das Recht für alle vom Kunden verursachte Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht.

Wir behalten uns das Recht vor jedes von uns tätowierte Motiv auf diversen Plattformen wie Facebook etc. zu veröffentlichen.

Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB’s einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen  Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.

Wir werden jedes Jahr vom Hygieneinstitut überprüft, dieses Hygienezertifikat hängt im Studio.

Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach beenden der Leistung.
Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

DSVGO - Datenschutzverordnung Website


Die Betreiber dieser Seite nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

 

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.


DSGVO - Datenschutzgrundverordnung Tattoostudio

 

Im Zuge einer Terminvereinbarung und einer Tätowierung müssen folgende Daten erhoben werden:

1) Name

2) Adresse

3) Telefonnummer

4) E-mail Adresse

5) Gesundheitsrelevante Daten für die Ausübung einer Tätowierung in schriftlicher Form mittels Einverständiserklärung gemäß Verordnung 141. BGBI.II - ausgegeben am 14. Februar 2003 Ausübungsregeln für das Piercen & Tätowieren.

6) amtlicher Lichtbildausweis

 

Die erhobenen Daten werden nicht elektronisch erfasst und nicht an Dritte weitergegeben. 

Die Datenblätter werden sorgsam verwahrt und vor Zugriff Dritter bestmöglich geschützt. 

Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 10 Jahren, gemäß der Verordnung 141. BGBI.II  Ausgegeben am 14. Februar 2003 Ausübungsregeln für das Piercen & Tätowieren, vernichtet. 

 

Weitere Details können aus der anschließenden Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO entnommen werden. 

 


DSGVO - Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 

 

Gegenstand der Vereinbarung

 

Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:

  1. Die Kontaktaufnahme und Vereinbarung von Terminen für Tätowierungen per Telefon, What`app, SMS, email

  2. Erstellung einer Einverständniserklärung in Papierform

  3. Erstellung einer Rechnung

 

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:

  1. Name

  2. Adresse

  3. Telefonnummer

  4. E-Mail Adresse

  5. gesundheitsrelevante Daten für die Ausübung einer Tätowierung in schriftlicher Form mittels Einverständniserklärung gemäß Verordnung 141. BGBI.II- Ausgegeben am 14.Februar 2003 Ausübungsregeln für das Piercen & Tätowieren

  6. Amtlich gültiges Ausweisdokument ( Ausweis Nr.)

Dauer der Vereinbarung

Die Dauer ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann aber erst nach Ablauf der vorgeschriebenen

Frist durch die Verordnung 141. BGBI.II- Ausgegeben am 14.Februar 2003 Ausübungsregeln für das Piercen & Tätowieren, §5. (für einen Zeitraum von zehn Jahren verfügbar zu halten) durch beide Parteien gekündigt werden.

Pflichten des Auftragnehmers 

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.

  2. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.

  3. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind der Anlage 1 zu entnehmen).

  4. Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

  5. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

  6. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.

  7. Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

  8. Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu in dessen Auftrag zu vernichten. Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

  9. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

 

 

Vertraulichkeit 

  • Zutrittskontrolle & Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen: kein Zutritt von unbefugten Personen möglich versperrbares Geschäftslokal.

  • Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems durch Dritte möglich, da die Daten sicher in einem verschließbaren Kasten aufbewahrt werden.

     

Verfügbarkeit und Belastbarkeit 

  • Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust

  • Rasche Wiederherstellbarkeit

     

Löschungsfristen: für Daten sofort nach Antrag einer der Parteien

  • nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist durch die Verordnung 141. BGBI.II- Ausgegeben am 14.Februar 2003 Ausübungsregeln für das Piercen & Tätowieren, §5. (für einen Zeitraum von zehn Jahren verfügbar zu halten)

 

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung 

  • Auftragskontrolle: Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z.B.: eindeutige Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Auftragsverarbeiters (ISO-Zertifizierung, ISMS), Vorabüberzeugungspflicht, Nachkontrollen.